Zertifizierung

Zertifizierte Ausbildung möglich
Rezertifizierung erfolgreich absolviert

Gemäß § 84 SGB III und der AZAV wurde den Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe durch die CertEuropA GmbH eine Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen des Bildungsträgers für Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung erteilt.

Das Zertifikat ist verlängert bis 27.08.2029.

Die Berufsfachschulen sind somit ein Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung.